Regelwerk
Beim THE43 Race geht es darum, eine festgelegte Runde im Last-One-Standing-Format mit dem Fahrrad aus eigener Kraft so lange zu absolvieren, wie es das Rennen verlangt. Jede neue Runde startet zu jeder vollen Stunde. Wer beim Startsignal nicht im Startbereich steht, ist ausgeschieden. Eine Runde zählt nur, wenn sie vollständig, im Uhrzeigersinn, regelkonform und innerhalb derselben Stunde beendet wird. Support ist ausschließlich im Basecamp im Start-Ziel-Bereich erlaubt. Auf der Runde fahren alle Teilnehmenden ohne persönliche Hilfe von außen. Windschattenfahren zwischen Teilnehmenden ist tagsüber unter den genannten Bedingungen erlaubt, nachts verboten. Windschatten hinter Fahrzeugen ist immer verboten. Sind nach 42 Stunden noch mehrere Teilnehmende im Rennen, wird die 43. Stunde als finale Ausscheidungsrunde gefahren. Für THE43 Race gelten die folgenden grundlegenden Regeln:
- Alle Teilnehmenden starten als Solo-Fahrerinnen und Solo-Fahrer. Teamfahren, Staffeln, Fahrerwechsel oder das Mitfahren in Fahrzeugen sind nicht erlaubt. Die Wertung erfolgt getrennt nach Frauen und Männern.
- Jede Runde startet zu jeder vollen Stunde. Teilnehmende müssen beim Startsignal im Startbereich stehen. Verspätete Starts sind nicht zulässig und führen zum Ausscheiden aus dem Rennen.
- Eine Runde wird nur gewertet, wenn sie vollständig auf der offiziellen Strecke, immer im Uhrzeigersinn und innerhalb derselben Stunde absolviert wird. Abkürzen, Auslassen von Streckenteilen oder Fahren in falscher Richtung führt zur Nichtwertung der Runde.
- Während einer laufenden Runde dürfen Teilnehmende keine persönliche Unterstützung durch Dritte annehmen. Support, Verpflegung, Reparaturen, Materialwechsel, Ruhephasen und Vorbereitung auf die nächste Runde sind ausschließlich im Basecamp erlaubt.
- Bleibt vor der 43. Stunde nur noch eine Person im Rennen, gewinnt sie, sobald sie die zuletzt gestartete Runde regelkonform beendet hat. Sind nach 42 Stunden noch mehrere Teilnehmende im Rennen, gewinnt die Person, die die 43. Runde als Erste regelkonform beendet.
Der Veranstalter entscheidet abschließend über Auslegung, Wertung, Rundenstreichung, Ausschluss und Sanktionen.
Regeln zur Ausrüstung
Für eine sichere und regelkonforme Teilnahme ist geeignete und funktionsfähige Ausrüstung verpflichtend. Alle Teilnehmenden müssen vor dem Start selbst prüfen, dass Fahrrad, Material und Ausstattung den Anforderungen der Veranstaltung entsprechen:
- Ein zugelassener und unbeschädigter Fahrradhelm muss während jeder Runde getragen werden.
- Das eingesetzte Fahrrad muss technisch einwandfrei, funktionsfähig, verkehrssicher und mit wirksamen Bremsen ausgestattet sein.
- Das Fahrrad muss mit einem geeigneten Frontscheinwerfer und einem dauerhaft leuchtenden Rücklicht ausgestattet sein, die den geltenden Verkehrsregeln entsprechen. Das Rücklicht muss während jeder Runde in Betrieb sein. Der Frontscheinwerfer muss bei Dunkelheit oder schlechter Sicht eingeschaltet sein. Das Mitführen eines funktionstüchtigen Ersatzlichts wird empfohlen.
- Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer muss das Fahrrad bei Dunkelheit und schlechter Sicht jederzeit deutlich erkennbar sein. Rahmen, Gabel, Kurbeln und Felgen sind daher in Eigenverantwortung mit reflektierendem Material oder Reflektoren auszustatten. Der Veranstalter stellt reflektierendes Klebeband bei der Akkreditierung zur Verfügung. Es wird jedoch empfohlen, dies bereits vorab vorzubereiten.
- Nicht zugelassen sind Fahrräder mit elektrischem oder sonstigem Hilfsantrieb, Velomobile, Liegeräder, Handbikes, Tandems und Anhänger. Zeitfahr- oder Triathlonaufsätze dürfen nur genutzt werden, wenn dadurch keine anderen Teilnehmenden oder Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Das Missachten der Ausrüstungsregeln kann zu einem Startverbot, zur Nichtwertung einer Runde oder zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen. Der Veranstalter ist die letzte Instanz in Bezug auf Ausrüstungskontrolle, Startberechtigung und Sanktionen.
Verhalten im Verkehr
Die Veranstaltung findet auf öffentlichen Straßen statt. Alle Teilnehmenden müssen sich mit den vor Ort geltenden Verkehrsregeln vertraut machen und diese jederzeit beachten. Es gelten ergänzend bzw. insbesondere folgende Regeln:
- Radfahrende müssen jederzeit eigenverantwortlich, vorausschauend und kontrolliert fahren. Anweisungen des Veranstalters und der Orga sind zu befolgen.
- Die offizielle Runde ist vollständig und immer im Uhrzeigersinn zu fahren. Bei Kreisverkehren, Abbiegungen oder Ampeln sind die vor Ort geltenden Verkehrsregeln zu beachten.
- Radfahrende dürfen den Verkehr nicht behindern. Wenn ein Fahrzeug länger hinter einer Radfahrerin oder einem Radfahrer festhängt, muss baldmöglichst sicheres Überholen ermöglicht werden. Ein Rückstau ist zu vermeiden.
- Überholvorgänge müssen vorausschauend, kontrolliert und mit ausreichendem Abstand durchgeführt werden. Abdrängen, Blockieren oder gefährdendes Fahrverhalten gegenüber anderen Teilnehmenden oder Verkehrsteilnehmern ist nicht erlaubt.
- Kopfhörer oder andere Geräte, die Wahrnehmung, Aufmerksamkeit oder Kommunikation im Verkehr beeinträchtigen, sind während der Fahrt nicht erlaubt.
Das Missachten dieser Regeln kann zur Nichtwertung einer Runde oder zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen. Der Veranstalter ist die letzte Instanz in Bezug auf die Interpretation aller Verkehrs- und Sicherheitsregeln.
Allgemeine Regeln
Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, sich vor dem Start mit sämtlichen geltenden Regeln vertraut zu machen. Ergänzend gelten die folgenden allgemeinen Bestimmungen:
- Die Fortbewegung auf dem Fahrrad muss während jeder Runde vollständig aus eigener Muskelkraft erfolgen. Festhalten, Ziehenlassen, Mitfahren in Fahrzeugen oder andere Formen künstlicher Fortbewegung sind nicht erlaubt.
- Windschattenfahren zwischen Teilnehmenden ist ausschließlich zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr erlaubt, sofern es die geltenden Verkehrsregeln zulassen und sicher sowie fair erfolgt.
- Zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr gilt ein grundsätzliches Windschattenverbot. Kurzzeitiges Windschattenfahren beim Überholen ist zulässig, sofern der Überholvorgang zügig und sicher erfolgt.
- Windschattenfahren hinter motorisierten Fahrzeugen, das Festhalten an Fahrzeugen oder die Unterstützung durch vorausfahrende, begleitende oder wartende Fahrzeuge ist jederzeit verboten.
- Der Veranstalter kann die Veranstaltung oder einzelne Wertungen aus Sicherheitsgründen, bei Witterung, medizinischen Gründen, Gefahrenlagen oder behördlicher Anordnung neutralisieren, unterbrechen, verändern oder abbrechen.
Regelverstöße können zur Nichtwertung einer Runde, zum Ausschluss aus der Wertung oder zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen. Regelverstöße können dem Veranstalter ausschließlich von Teilnehmenden der Veranstaltung selbst bis drei Tage nach Rennende gemeldet werden. Der Veranstalter entscheidet abschließend über Auslegung, Wertung und Sanktionen.
Kommunikation mit dem Veranstalter
Für eine faire, sichere und nachvollziehbare Durchführung der Veranstaltung gelten ergänzend die folgenden Regeln zu Start, Rundenerfassung, Tracking und Kommunikation mit dem Veranstalter:
- Start, Ziel und Rundenerfassung erfolgen ausschließlich im Start-Ziel-Bereich. Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig zum jeweiligen Start im Startbereich zu stehen und die vorgegebenen Startzeiten einzuhalten.
- Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, dass der vom Veranstalter zur Verfügung gestellte GPS-Tracker während des Rennens eingeschaltet ist.
- Der Veranstalter kann die Einhaltung von Strecke, Fahrtrichtung, Startzeiten und Rundenzeiten mittels GPS-Daten, Stichproben, Sichtkontrollen und Rundenerfassung prüfen. Fehlende, unvollständige oder auffällige Trackingdaten können zur Nichtwertung einer Runde führen.
- Im Falle eines Abbruchs, Ausscheidens, Unfalls, medizinischen Problems oder sonstigen besonderen Vorkommnisses sind Teilnehmende verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich gemäß den Angaben im Briefing zu informieren.
- Der GPS-Tracker ist Eigentum des Veranstalters und nach einem Abbruch oder nach Rennende gemäß Anweisung zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 350€ fällig.
Das Unterlassen der genannten Pflichten kann zum Ausschluss aus der Wertung oder zur Vergabe von Zeitstrafen führen. Der Veranstalter ist die letzte Instanz in Bezug auf Wertung, Rundenstreichung, Ausschluss und Interpretation aller Regeln.